Mundbirne, Folterinstrument (?)

16. Jahrhundert

derzeit ausgestellt:
Unterschloss, Kunstkammer

Objektbezeichnung

Mundbirne, Folterinstrument (?)

Kultur

Deutsch (Tirol?)

Datierung

16. Jahrhundert

Material/Technik

Eisen

Maße

L. 19 cm

Bildrecht

Schloss Ambras Innsbruck

Inv. Nr.

Schloss Ambras Innsbruck, PA 323

Provenienz

Nachlassinventar Erzherzog Ferdinands II. von 1596 (nach KK 6652), fol. 447v: „mer 2 Eiserne Maulpirn“

Über das Objekt

Die Mundbirnen waren wahrscheinlich zur Kategorie der Schädelschrauben

gehörige Folterinstrumente und sind im Nachlassinventar Erzherzog Ferdinands

II. von 1596 als „mer 2 Eiserne Maulpirn“ neben diversen Gegenständen aus Eisen

genannt. Sie bestehen aus jeweils vier löffelförmigen Schalen, die am verjüngten

Ende beweglich miteinander verbunden sind. Im Inneren befindet sich ein

einfacher Gewindemechanismus, über den die Teile auseinandergedrückt werden

können.

Zum Einsatz kamen Folterinstrumente vor allem bei den „peinlichen

Befragungen“, den Hauptvernehmungen bei Inquisitionsprozessen bis zur frühen

Neuzeit. Laut der 1532 erschienenen Constitutio Criminalis Carolina

(Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.), die als erstes allgemeines deutsches

Strafgesetzbuch gilt, sollte Folter nur bei dringendem Tatverdacht und erst

dann eingesetzt werden, wenn der Angeklagte weder durch ein Geständnis noch

durch die Beweisführung überführt worden war.

Mundbirnen wurden in geschlossenem Zustand in den Mund

des Delinquenten eingeführt und dann langsam geöffnet. Dabei kam es zuerst zu

einer schmerzhaften Kiefersperrung, bei weiterem Aufspreizen des Gerätes

konnten Zähne oder auch der Kiefer brechen.